Barrierefreiheit im Web ist längst keine Option mehr, sondern seit 2025 auch für einige mittelständische Unternehmen Pflicht. Somit wird gewährleistet, dass alle Menschen – unabhängig von ihren Voraussetzungen – den Zugang zu digitalen Inhalten erhalten. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die relevanten Gesetze, Prüftools und Maßnahmen zu barrierefreien Websites.
Eine barrierefreie Website (auch als „accessible website“ bezeichnet) muss bestimmte Regularien und Standards erfüllen, damit sie für alle Menschen — auch für jene mit einer Behinderungen — zugänglich ist.
Bereits seit 2002 müssen öffentliche Stellen in Deutschland ihre Websites barrierefrei gestalten, basierend auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der BITV.
Ab dem 28. Juni 2025 sind auch private Unternehmen wie Online-Shops, Banken und Ticketdienste verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu machen. Kleinere Unternehmen (unter 10 Mitarbeiter, weniger als 2 Mio. Euro Umsatz) sind ausgenommen.
Wer ist konkret betroffen?
Vom Gesetz betroffen sind Unternehmen, die digitale Dienstleistungen erbringen, welche für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Insbesondere Unternehmen, die in den folgenden Bereichen tätig sind, müssen ihre Webseiten barrierefrei gestalten:
Onlineshops und E-Commerce
Das sind Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet verkaufen, z.B. Mode-Shops, Elektronikläden, Möbelgeschäfte und Supermärkte mit Online-Verkaufsplattformen.
Banken und Finanzdienstleister
Dazu zählen Banken, Versicherungen und FinTech-Unternehmen, die Online-Banking oder Finanzdienstleistungen anbieten (z.B. Kreditanträge, Geldüberweisungen).
Ticket- und Verkehrsunternehmen
Fahrkartenanbieter, Verkehrsbetriebe, Zuggesellschaften oder Flughäfen, die Online-Tickets verkaufen oder Dienstleistungen wie Reisebuchungen anbieten.
Behörden und öffentliche Dienstleistungen
Dazu zählen private Anbieter, die im Auftrag öffentlicher Institutionen arbeiten oder öffentliche Dienstleistungen anbieten, z.B. Steuererklärungen, Urkundenanfragen oder Anträge online abwickeln.
Bildungs- und Informationsplattformen
Online-Lernplattformen, E-Book-Anbieter und Bildungsportale, die Lehrmaterialien und Kurse online bereitstellen.
Gesundheitsdienste
Krankenhäuser und Arztpraxen in öffentlicher Trägerschaft (kommunal, staatlich), Private Krankenversicherungen, Online-Diagnose-Portale, Terminbuchungsplattformen für Ärzte oder Kliniken.
Welche Unternehmen sind NICHT betroffen?
Einige kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen Firmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und/oder einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro haben.
Kleinere Mittelständler, die NICHT betroffen sind:
- Einzelhändler ohne Online-Shop
- Kleine Dienstleister ohne Online-Angebote
- Kleine lokale Unternehmen (z.B. ein Einzelunternehmen oder eine kleine lokale Handwerksfirma)
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Wenn Ihr Unternehmen unter die gesetzliche Verpflichtung fällt, muss es:
- Seine Website barrierefrei gestalten, damit sie von Menschen mit Behinderungen problemlos genutzt werden kann.
- Eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, in der beschrieben wird, welche Teile der Webseite barrierefrei sind und wo es noch Barrieren gibt.
- Hier gibt es einen kostenlosen Generator dazu.
- Ein Feedback- oder Beschwerdesystem anbieten, über das Nutzer Barrieren melden können. Das kann ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse sein. Bei öffentlichen Stellen kommt zusätzlich eine Schlichtungsstelle, wie die Schlichtungsstelle BGG, zum Tragen.
Anforderungen einer barrierefreien Website (Pflicht gemäß WCAG)
Texte und Inhalte:
- Klare, einfache Sprache
Vermeiden Sie Fachjargon und komplexe Sätze. Eine klare und einfache Sprache hilft allen Nutzern, den Inhalt zu verstehen, insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten.
Hierfür kann auch ein an der Seitenleiste mitlaufender Button für die Option “Leichte Sprache” integriert werden.
- Alternativtexte für Bilder (Alt-Attribute)
Bilder sollten mit prägnanten Alt-Texten versehen werden, die den Inhalt des Bildes beschreiben und den Kontext der Seite berücksichtigen. Dies ist besonders für sehbehinderte Nutzer und nebenbei auch für Suchmaschinenoptimierung (SEO) wichtig.
Screenreader lesen den sehbehinderten Nutzern den Alt-Text vor – ohne ihn bleibt der Inhalt des Bildes für diese Menschen unsichtbar.
Vermeidung von bewegten Inhalten ohne Kontrolle
Automatisch ablaufende Animationen oder bewegte Inhalte (wie sich bewegende Banner) sollten vermieden oder eine Pause-Funktion angeboten werden. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Epilepsie (möglicher Trigger) oder bei Aufmerksamkeitsstörungen.
Design und Technik:
- Tastaturbedienbarkeit (keine Maus erforderlich)
Einige Menschen mit Einschränkungen können keine Maus benutzen – etwa wegen motorischer Einschränkungen, Lähmungen oder Zittern. Sie navigieren ausschließlich mit der Tastatur oder speziellen Eingabegeräten. Ohne eine vollständige Tastaturbedienung könnten sie die Website nicht nutzen. Alle interaktiven Elemente, wie Links, Buttons und Formulare, müssen deshalb mit der Tastatur bedienbar sein. Nutzer sollten die gesamte Seite nur mit Tabulator, Enter und Pfeiltasten navigieren können. - Keine ausschließlich visuellen Hinweise
Vermeiden Sie Anweisungen, die sich nur auf visuelle Elemente stützen (z. B. „drücke den roten Knopf“). Stattdessen sollten Call-To-Actions neben Text auch über Symbole erklärt werden, die auch von Screenreadern erfasst werden können. - Ausreichende Farbkontraste
Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund muss stark genug sein, um für Menschen mit Sehschwächen oder Farbfehlsichtigkeit lesbar zu bleiben. Ein Mindestkontrast von 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text wird hier empfohlen.
Info
Gesetzliche Grundlagen barrierefreier Websites in Deutschland
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) legt fest, Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu verhindern. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, ihre Angebote auch digital barrierefrei zugänglich zu machen.
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Die BITV konkretisiert die Anforderungen für die Gestaltung von barrierefreien Webseiten öffentlicher Stellen. Sie legt technische und gestalterische Mindeststandards fest, die gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Inhalte nutzen können.
2. Internationale Standards: WCAG
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), entwickelt vom W3C, sind weltweit anerkannte Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Die Version WCAG 2.1 umfasst vier Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen von allen wahrgenommen werden können (z.B. Alternativtexte für Bilder).
- Bedienbarkeit: Navigation und Formulare müssen einfach zu bedienen sein, auch per Tastatur.
- Verständlichkeit: Informationen und die Benutzeroberfläche müssen klar und nachvollziehbar sein.
- Robustheit: Inhalte müssen mit verschiedenen assistiven Technologien kompatibel sein.
Die WCAG hat drei Konformitätsstufen:
- Stufe A: Basisanforderungen
- Stufe AA: Mindestanforderungen (gängige Stufe)
- Stufe AAA: Höchste Barrierefreiheit
Multimedia:
- Untertitel für Videos
Alle Videos sollten Untertitel enthalten, die sowohl für gehörlose Nutzer als auch für Personen, die in einer lauten Umgebung sind oder eine andere Sprache sprechen, hilfreich sind. Untertitel sollten demnach alle gesprochenen Inhalte wiedergeben. - Audiodeskriptionen für blinde Menschen
Für visuelle Inhalte wie Szenenwechsel oder wichtige visuelle Details in Videos sollten Audiodeskriptionen (gesprochene Beschreibungen von visuellen Inhalten) bereitgestellt werden, damit auch blinde oder sehbehinderte Nutzer den vollständigen Inhalt verstehen können. - Verfügbarkeit von Transkripten für Audioinhalte
Transkripte (Verschriftlichungen) von Audiodateien, wie Podcasts oder Interviews, sind wichtig, damit Nutzer mit Hörbehinderungen oder jene, die lieber lesen als hören, den Inhalt nachvollziehen können.
Struktur:
- Sinnvolle Überschriftenstruktur (H1, H2, H3)
Eine klare und hierarchische Überschriftenstruktur ist entscheidend für die Zugänglichkeit von Inhalten. Sie hilft nicht nur bei der SEO, sondern auch dabei, dass Nutzer mit Screenreadern den Inhalt besser navigieren können. Sie können sich somit die Liste aller Überschriften vorlesen lassen und so gezielt zu bestimmten Abschnitten springen – wie bei einem Inhaltsverzeichnis. Ohne eine saubere Struktur wird die Navigation chaotisch und unmöglich nachzuvollziehen. - ARIA-Rollen und Landmarken zur Unterstützung von Screenreadern
Mit sogenannten Rollen und Landmarken kann man im HTML-Code bestimmte Bereiche einer Webseite beschreiben – etwa: main, navigation, header, footer oder aside. Kurz: Sie sagen einem Screenreader, welcher Bereich welche Funktion hat.
Screenreader-Nutzer können somit eine spezielle Landmarken-Übersicht aufrufen (z. B. per Tastenkürzel) und sehen sofort: Hier ist die Hauptnavigation, hier beginnt der Hauptinhalt etc. So können sie direkt zu dem gewünschten Bereich springen, statt mühsam die ganze Seite durchhören zu müssen.
- Skip-to-Content Links
Ein Skip-to-Content-Link (nicht zu verwechseln mit “Breadcrumbs”) ist ein unsichtbarer oder dezent sichtbarer Link ganz oben auf der Seite.
Er ermöglicht es Nutzern – vor allem bei der Bedienung mit Tastatur oder Screenreader – sofort zum Hauptinhalt der Seite zu springen und die dazwischenliegenden Navigationselemente zu überspringen.
Der HTML-Code dafür würde so aussehen: <a href=“#main-content“>Zum Inhalt springen</a>
- Vermeidung von zeitgesteuerten Inhalten
Vermeiden Sie zeitgesteuerte Inhalte, wie automatische Slideshows, die auf Zeit basieren, ohne dass der Nutzer eine Möglichkeit hat, sie zu pausieren oder anzuhalten. Wenn zeitgesteuerte Interaktionen erforderlich sind, sollten sie pausierbar oder verlangsambar sein.
Zusätzliche Ergänzungen (optional):
- Verfügbarkeit von Hilfefunktionen
Stellen Sie klar erkennbare Hilfe- oder Support-Funktionen zur Verfügung, z. B. eine FAQ-Seite oder einen Kundenservice-Chat, der ebenfalls barrierefrei ist. Dies ermöglicht es Nutzern mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Unterstützung zu finden. - Zugänglichkeit von Formularen
Alle Formulare sollten mit klaren Labeln für jedes Eingabefeld ausgestattet sein. Zudem sollte eine Fehlermeldung nach einer falschen Eingabe deutlich und inhaltlich hilfreich sein, damit der Nutzer das Formular korrekt ausfüllen kann. - Keine Inhalte, die epileptische Anfälle auslösen können
Vermeiden Sie Inhalte, die blinken oder schnell flackern, da dies bei manchen Menschen epileptische Anfälle auslösen kann. Wenn solche Inhalte notwendig sind, sollten diese mit einem Warnhinweis versehen werden und die Möglichkeit bestehen, diese vorher auszuschalten.
Wie teste ich meine Website auf Barrierefreiheit?
1. Automatisierte Tests
Diese Tests können Sie ganz einfach online durchführen, indem Sie Ihre Domain auf der jeweiligen Plattform eingeben und sich die Schwachstellen der Barrierefreiheit aufzeigen lassen. Die Tools prüfen Alternativtexte bei Bildern, Farbkontrast, fehlende Labels bei Formularen, Tastaturfokus und semantische Struktur.
Diese automatischen Tests finden jedoch nur etwa 20–40 % aller Barrierefreiheitsprobleme und eignen sich nur zur ersten Überprüfung, um herauszufinden, wo man noch Optimierungen durchführen kann.
Online-Tools, die automatisch Schwachstellen erkennen:
- WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool)
- axe DevTools (Browser-Erweiterung für Chrome/Firefox)
- Lighthouse (im Chrome-Browser integriert oder unter https://pagespeed.web.dev/):
- Rechtsklick auf eine Seite → „Untersuchen“ → Tab „Lighthouse“ → Audit starten.
2. Manuelle Tests
2.1 Tastaturtest
Der Tastaturtest zeigt auf, ob die Website vollständig ohne Maus bedienbar ist. Viele Menschen mit motorischen Einschränkungen sind auf die Tastatur angewiesen, deshalb ist es wichtig, dass die Website auch unabhängig von Touchpad und Maus, nur mit Tastatur bedienbar ist. So führen Sie du den Test auf Ihrer Website durch:
- Überprüfen Sie, ob alle interaktiven Elemente (Buttons, Links, Dropdowns, Formulare) mit der Tab-Taste (⇥) erreichbar sind und ob der Fokus korrekt angezeigt wird (blauer Rahmen):

Testen Sie, ob Sie Formulare absenden, Dropdown-Menüs öffnen und Buttons aktivieren können – alles nur mit der Tastatur.
2.2 Screenreader-Test
Ein Screenreader liest den Inhalt der Seite laut vor und hilft Menschen mit Sehbehinderungen, sich durch die Website zu navigieren. Um zu testen, ob Ihre Seite auch mit einem Screenreader zugänglich ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Für Windows
Installieren Sie den NVDA (für Windows)
Nutzen Sie die Tastatur und lassen Sie den Screenreader die Seite durchlesen. Achten Sie darauf, dass der Screenreader die Seite sinnvoll und vollständig vorliest.
Überprüfen Sie, ob wichtige Inhalte wie Formularfelder, Navigationsmenüs und Bilder (mit Alt-Text) korrekt erkannt und vorgelesen werden.
Testen Sie, ob der Screenreader alle Links und Überschriften korrekt ankündigt. Eine logische Struktur der Seite hilft dem Screenreader, diese Inhalte optimal zu wiederzugeben.
Für Mac
VoiceOver ist der eingebaute Screenreader auf allen Macs. Drücken Sie zum Aufrufen Command + F5 auf Ihrer Tastatur, um VoiceOver ein- oder auszuschalten. (Das ist der schnellste Weg, ihn zu starten.)
Sie können ihn auch über Systemeinstellungen -> Bedienungshilfen -> VoiceOver -> „VoiceOver aktivieren“ einschalten.
Verwenden Sie zur Navigation die Tab Taste (⇥) und die Pfeiltasten, um durch Text und andere Inhalte zu navigieren.
2.3 Vergrößerungstest
Mit einem Vergrößerungstest können Sie herausfinden, ob die Seite auch bei Vergrößerung des Textes weiterhin benutzbar bleibt.
Vergrößern Sie den Text auf mindestens 200 %. In den meisten Browsern können Sie dies mit Strg + Mausrad (Windows) oder Command & +/- (Mac) tun.
Achten Sie darauf, dass alle Texte lesbar bleiben und keine Inhalte abgeschnitten oder unlesbar werden. Alle Schaltflächen und Formulare sollten weiterhin zugänglich und bedienbar sein.
2.4 Farbkontrast-Test
Der Farbkontrast ist für Menschen mit Sehbehinderungen wichtig, um Texte und Schaltflächen zu erkennen. So prüfen Sie den Kontrast auf Ihrer Website:
Nutzen Sie Online-Tools wie Accessibility Web (kostenlose Chrome Extension) oder den Color Contrast Analyzer (ein kostenloses Tool zum Download für Mac und Windows), um zu prüfen, ob der Kontrast von Text und Hintergrund die empfohlene Mindestanforderung erfüllt (mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text).
Testen Sie, ob alle Textfarben ausreichend kontrastieren, insbesondere auf wichtigen Elementen wie Links und Buttons.
Gehen Sie hierfür auf die WebAIM Contrast Checker-Seite.
Geben Sie die Hex-Farbwerte des Textes und des Hintergrunds ein (z. B. #000000 für Schwarz und #FFFFFF für Weiß).
Das Tool zeigt Ihnen sofort das Kontrastverhältnis an und sagt Ihnen, ob es den WCAG-Anforderungen entspricht.

2.5 Strukturtest (HTML-Struktur):
Eine korrekte HTML-Struktur ist entscheidend, damit Screenreader und ähnliche Technologien die Seite richtig interpretieren können.
Überschriftenhierarchien
Überprüfen Sie hierzu, ob die Seite eine logische Überschriftenhierarchie hat (z. B. H1 für den Haupttitel, H2 für Unterüberschriften, etc.). Überschriften helfen sowohl Nutzern als auch Screenreadern, sich auf der Seite zu orientieren. Dies können Sie unter https://seorch.de/ tun: Geben Sie hierfür einfach Ihre URL ein und klicken auf “Check”.
Scrollen Sie dann etwas nach unten, bis Sie zum Punkt “Hierarchie der Überschriften” gelangen. Die grünen Markierungen zeigen die hierarchisch korrekten Überschriften an – falls es rot markierte Überschriften geben sollte, sind diese hierarchisch nicht korrekt und müssen korrigiert werden.

Listen und Tabellen
Prüfen Sie in der HTML-Version der Textinhalte, ob Listen (z. B. Aufzählungen) und Tabellen korrekt mit semantischen HTML-Elementen markiert sind (z. B. <ul>, <ol>, <table>).
Tabellen sollten korrekte Kopfzeilen (mit <th> versehen, z.B. <th>Name</th>) und Beschriftungen für jedes Feld (mittels <td>-Tag, z.B. <td>Anna Schmidt</td>) enthalten.
ARIA-Rollen
Testen Sie, ob ARIA-Rollen korrekt gesetzt sind, um dynamische Inhalte oder interaktive Elemente zu kennzeichnen. Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf Ihre Website und wählen Sie „Untersuchen“.
Zum schnellen Finden: Navigieren Sie zum HTML-Code, drücken Sie Strg + F (Windows) oder Command + F (Mac) und geben Sie “Role” in das Suchfeld ein. Diese sollten als Attribute in den HTML-Tags zu finden sein.
Beispiel:

Vergewissern Sie sich, dass ARIA-Rollen korrekt gesetzt sind, insbesondere für dynamische und interaktive Inhalte wie Bilder, Buttons, Navigationselemente und Bereiche mit wechselnden Inhalten.
Übliche ARIA-Rollen sind:
- role=“button“ für interaktive Schaltflächen.
- role=“navigation“ für Navigationsmenüs.
- role=“dialog“ für modale Fenster oder Popups.
- role=“alert“ für wichtige Mitteilungen.
- role=“region“ für thematische Abschnitte einer Seite.
- role=“img“ für Bilder
3. Nutzer*innen-Tests (echte Betroffene einbinden)
Hier geht es darum, dass Menschen mit verschiedenen Einschränkungen (z.B. Blindheit, motorische Behinderungen, Lernschwierigkeiten) Ihre Website im „Real Life” testen.
Somit erhalten Sie praktisches Feedback, was automatisierte Tools niemals entdecken würden.
4. Unser Favorit: Der BITV-Test
Der BITV-Test (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung-Test) ist ein kostenpflichtiges Verfahren, mit dem überprüft wird, ob eine Website oder eine digitale Anwendung den Anforderungen der BITV 2.0 entspricht.
Die Testergebnisse sind valide und vertrauenswürdig und überzeugen, da der Test von geschulten IAAP Web Accessibility Specialists (WAS) durchgeführt wird.
Wie funktioniert der BITV-Test?
Für den BITV-Test müssen Sie auf der Website zunächst ein Formular ausfüllen, in welchem Sie auch die zu prüfende Website angeben. Daraufhin erhalten Sie eine Rückmeldung eines Experten und vereinbaren mit diesem ein 30-minütiges Gespräch für die genaue Absprache, welche Elemente konkret geprüft werden sollen.
Das Team überprüft daraufhin technische und inhaltliche Elemente der Website anhand von über 60 Kriterien. Diese Kriterien beziehen sich auf sechs Hauptkategorien der Barrierefreiheit:
- Struktur und Navigation
- Text- und Bilder
- Interaktive Elemente
- Multimedia-Inhalte
- Formulare
- Dokumente
Der Test bewertet, ob die Website oder Anwendung die in der BITV 2.0 und den WCAG 2.1 festgelegten Anforderungen erfüllt. Eine Website muss mindestens die Anforderungen der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 erfüllen, um als barrierefrei zu gelten.
Kurz zusammengefasst:
Methode | Vorteil | Nachteil |
Automatisierte Tests | Schnell, einfache Erstprüfung | Finden nur wenige Fehler |
Manuelle Tests | Gründlich, realitätsnäher | Zeitaufwendig, Know-how nötig |
Nutzertests | Authentisch, realitätsnahes Feedback | Organisation aufwändig |
Professionelle Tests | Vertrauenswürdig und valide | Es fallen Kosten an |
Wie viel Prozent der Barrierefreiheitsprüfungen muss eine Website bestehen?
Es gibt offiziell keine Prozentangabe wie „80 % bestanden = barrierefrei“.
Entscheidend ist, ob die Website alle wesentlichen Anforderungen der zugrunde liegenden Standards erfüllt — insbesondere die gesetzlichen Kriterien:
- WCAG 2.1 AA – alle Erfolgskriterien müssen erfüllt sein (nicht nur ein Teil).
- BITV 2.0 (Deutschland) – Bei der Prüfung dürfen keine schwerwiegenden Mängel vorhanden sein.
Das bedeutet, leichte Fehler (z.B. ein einzelnes fehlendes alt-Attribut) sind oft vertretbar, wenn sie die Nutzung nicht wesentlich einschränken.
Schwere Fehler (z.B. Seite unbedienbar mit Tastatur oder Screenreader) führen dazu, dass die Seite nicht als barrierefrei gilt — egal wie viele andere Tests bestanden sind.
Richtwerte aus der Praxis:
Prüfergebnis | Bedeutung |
100 % konform | Ideal, aber schwer zu erreichen. |
Schwere Nutzungshindernisse (z.B. Formulare nicht nutzbar) | Seite ist nicht barrierefrei, auch bei 90 % Erfolgsquote. |
Kleine Fehler, keine Nutzungseinschränkung | Oft akzeptabel, die Seite gilt als barrierefrei. |
Nur ein Accessibility Plugin einzubauen reicht nicht für echte Barrierefreiheit
Accessibility Plugins können wunderbar als ergänzende Plugins genutzt werden – entweder für Webseiten, die nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet sind oder als zusätzliches Tool zu einer ohnehin schon barrierefrei gestalteten Website.
Plugins schaffen somit geniale Zusatzfunktionen, aber sie lösen die Basisprobleme in Sachen Barrierefreiheit nicht gänzlich.
Denn es gibt Probleme, die man mit einem Accessibility Plugin nicht beheben kann:
- Eine schlechte HTML-Struktur bleibt schlecht (z.B. falsche Überschriften).
- Fehlende Alternativtexte für Bilder werden nicht einfach automatisch korrekt ergänzt.
- Komplexe Navigationen oder unzugängliche Formulare bleiben problematisch.
- Viele „Overlay Plugins“ (wie UserWay, accessiBe) erzeugen technisch eine zweite Ebene, die die Seite zwar „barrierefrei erscheinen“ lässt, Screenreader aber oft „durcheinander“ bringt und somit das Frontend für die Nutzer des Screenreaders häufig nur noch schlimmer macht.
- Barrierefreiheit ist Pflicht auf Code-Ebene, nicht nur durch ein Overlay.
Wann kann ein Accessibility-Plugin sinnvoll sein?
Wenn Sie Ihre Website zusätzliche Komfortfunktionen für Nutzer bieten möchten, kann ein Accessibility-Plugin sinnvoll sein. z.B. Schriftgrößen-Optionen variieren, Farbwechsel (z.B. hoher Kontrast-Modus) erstellen, Link-Highlighting aufrufen. Aber: Es darf nur eine Ergänzung sein, niemals die Komplettlösung.
Wenn Sie ein Plugin wie UserWay installieren, können Sie damit zwar eine Vorteil für Nutzer schaffen. Aber Ihre Website muss (vorausgesetzt, sie ist verpflichtet dazu) trotzdem technisch korrekt barrierefrei programmiert sein. Für gesetzliche Anforderungen – etwa nach der BITV 2.0 oder dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 – reicht ein Plugin allein nicht aus.
Zusammenfassung: Barrierefreie Website 2025 – ein “must have”
Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Web ist seit 2025 auch für viele größere, private Unternehmen bindend. Diese müssen gewährleisten, dass ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von etwaigen Beeinträchtigungen. Besonders im Hinblick auf die relevanten Gesetze und Standards, wie die WCAG und BITV, wird die Gestaltung barrierefreier Websites immer wichtiger. Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern schließen auch eine bedeutende Nutzergruppe aus. Daher ist es essenziell, sich frühzeitig mit den notwendigen Maßnahmen auseinanderzusetzen, um eine wirklich inklusive digitale Welt zu schaffen.
Wir, als führende Onlineagentur in Baden-Württemberg, beraten Sie gern zu barrierefreien Webseiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Jetzt Beratung anfordernBeitragsbild: Mikahil Nilov | Pexels
Die digitale Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil moderner Webstandards – nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus nutzerorientierten Gründen. Die hier gezeigte Checkliste „Ist meine Website barrierefrei?“ bietet eine praktische Übersicht, mit der Sie sich als Webseitenbetreiber*innen einen schnellen Überblick über relevante Kriterien verschaffen können.
Die Checkliste ist in fünf übersichtliche Themenbereiche gegliedert:
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
- Rechtliche Anforderungen
Diese Kriterien bieten eine solide Grundlage für Websites, die inklusive, benutzerfreundliche und qualitativ hochwertige digitale Angebote bereitstellen wollen.
Weiterführende Ressourcen
- BITV-Test.de
Bewertungsverfahren für die Barrierefreiheit öffentlicher Stellen in Deutschland. - BfIT – Barrierefreie Informationstechnik
Infos und Empfehlungen vom Bundesfachzentrum für Barrierefreiheit.